Stichtagunabhängige Bleiberechtsregelung – Hessen geht mit Vorgriffsregelung den richtigen Weg
Innenminister Peter Beuth:
Geplante Regelungen im Bund honorieren Integrationsleistungen
„Gut integrierten Jugendlichen und Erwachsenen in Deutschland einen dauerhaften Aufenthalt zu ermöglichen, das ist der richtige Weg. Diesen möchte die neue, CDU-geführte Bundesregierung umsetzen. Aus hessischer Sicht unterstützen wir das. Damit niemand durch Regelungslücken im gesetzlichen Übergangszeitraum fällt, werden wir eine Vorgriffsregelung schaffen, um den in Hessen lebenden Betroffenen bis zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes Sicherheit zu geben“, so Innenminister Peter Beuth.
Die Bundesregierung möchte in Umsetzung des Koalitionsvertrages ein stichtagunabhängiges Bleiberecht für gut integrierte, straffrei gebliebene und lange in Deutschland lebende Ausländer schaffen. Bis diese Regelung in Kraft tritt, werden wir die Ausländerbehörden anweisen, auf aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei den betroffenen Personengruppen zu verzichten.
Vor Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen sollen die Ausländerbehörden prüfen, ob ausreisepflichtige Personen unter Zugrundelegung durch die im Bundesrats-Beschluss 505/12 näher beschriebenen Voraussetzungen voraussichtlich begünstigt sind. Im Ermessenswege erhalten die Betroffenen dann eine Duldung. Damit wird verhindert, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor die begünstigende Bundesregelung in Kraft tritt.
„Gut integrierte, lange in der Bundesrepublik lebende Jugendliche und Heranwachsende sowie deren Eltern und sogenannte nachhaltige integrierte Erwachsene erhalten damit erstmals stichtagsunabhängig einen Zugang zu einer Bleiberechtsregelung. Integrationsleistungen, das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik, die Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes, schulische und universitäre Bildung sowie mündliche Deutschkenntnisse werden damit richtigerweise anerkannt“, unterstrich Beuth.
Der Innenminister machte aber auch deutlich, dass die neuen geplanten Regelungen zum Aufenthaltsrecht und damit auch das für Hessen vorgesehene Vorgriffsrecht weiterhin Ausschlussgründe beinhalten. „Falsche Angaben über Identität oder Staatsangehörigkeit, Verbindungen zu extremistischen und terroristischen Organisationen oder massive Straftaten führen auch weiterhin dazu, dass eine Aufenthaltsgenehmigung nicht erteilt werden kann“, sagte Innenminister Beuth.
Hintergrund
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode wurde folgendes vereinbart:
„Um lange in Deutschland lebenden geduldeten Menschen, die sich in die hiesigen Lebensverhältnisse nachhaltig integriert haben, eine Perspektive zu eröffnen, wollen wir eine neue alters- und stichtagsunabhängige Regelung in das Aufenthaltsgesetz einfügen. Grundlage soll Bundesratsdrucksache 505/12 (B) vom 22. März 2013 sein. Grundsätzlich setzt die Erteilung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis die überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts voraus. Zudem werden die Anforderungen an die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a AufenthG) vereinfacht, um der besonderen Integrationsfähigkeit dieser speziellen Gruppe Rechnung zu tragen.“