BÜRGERINITIATIVE „LEBENSWERTE ALTSTADT“
Günter Pohl, Stadtverordneter der SPD und Mitglied im Bauausschuss, hat Thesen aufgestellt, die uns zeigen, dass Missverständnisse und Fehlinformationen im Umlauf sind.
Wir möchten nicht unterstellen, dass notwendige Informationen bewusst „vertuscht“ werden. Die folgenden Ausführungen sind keine neuen Erkenntnisse. In Kreisen der Parlamentarier*innen sind sie aber scheinbar nicht angekommen oder nicht verstanden worden. Daher ist es uns ein Bedürfnis, die uns bekannten Fakten festzuhalten. Viele Dinge sind nicht öffentlich verhandelt worden, bzw. im Lauf der Zeit verändert worden. Daher erheben wir nicht den Anspruch, alle Fakten zu kennen.
These aus den Reihen der SPD:
„Dem Investor ist es egal, ob das Parkhaus gebaut wird oder nicht. Er baut die von ihm benötigten Stellplätze unterirdisch.“
Klarstellungen
Rückblicke
Ursprünglich sollte Herr Bender das Projekt „Parkhaus auf der Marienwiese“ eigenständig mit einer privaten Parkhaus GmbH (vgl. Gießen) in die Hand nehmen. Im Auftrag der Stadthaus-GmbH hat Architektin Anke Wünschmann 2018 das Gesamtprojekt entworfen:
Domhöfe (Kino) – Liebfrauenberg – Abriss Marienheim – Parkhaus – neue KiTa in der Turmstraße.
Da die katholische Kirche (Dalberg-Fonds) nicht mit einem privaten Investor Geschäfte machen wollte (Erbpacht), wurde die Stadt dazwischengeschaltet!
Mit dem Schachzug: „Die Kirche kauft das ganze Grundstück und verpachtet es an die Stadt“ konnte sich Martin Bender äußerlich vom Parkhausprojekt distanzieren. Es ist aber kein Geheimnis, dass die Firma Weimer vom Folgeprojekt, dem millionenteuren Neubau der KiTa in der Turmstraße, profitierte. Zusätzlich wird sie die Tiefbauarbeiten für das neue Parkhaus übernehmen. Den Aushub der Marienwiese hat sie schon für die Wetzlarer Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) durchgeführt. Unzählige LKWs fuhren die wertvolle Muttererde weg und machten Platz für das Untergeschoss des neuen Parkhauses.
Kritische Anmerkung
Wie kann es dem Investor egal sein, ob ein externes Parkhaus gebaut wird oder nicht, wenn er zuerst ein Kino und jetzt Veranstaltungssäle mit ca. 600 Besucher*innen plant. Er muss nicht nur für die Wohnungen Stellplätze liefern, sondern auch für alle Angebote auf seinem Eigentum. Parkplätze für die zukünftigen Veranstaltungen kann er in den Domhöfen nicht bieten. Daher muss er sie im Umkreis von 300 Metern „ablösen“.
Unklarheiten/Fragen
Wie viele Stellplätze muss der zukünftige Eigentümer der „Domhöfe“ nachweisen?
Wird sich der Investor an den Kosten des Parkhauses auf der Marienwiese beteiligen oder Stellplätze anmieten?
Wie hoch ist die Ablöse für mehrere Hundert Stellplätze?
Rückblicke
Der Investor präsentierte den Bürger*innen anfangs ein modernes Tiefgaragenkonzept mit 300 Stellplätzen. Bei dieser Präsentation war keine Rede davon, dass die vorhandenen ca. 135 öffentlichen Stellplätze in dieser Tiefgarage für die Öffentlichkeit „wegfallen“. Die Idee eines externen Parkhauses kam erst auf, als die „Geheimplaner*innen“ das Kino mit zwei unterirdischen Sälen aus der Kiste zauberten.
Alle ca. 135 öffentlichen Stellplätze wurden „einfach so“ an den Investor übergeben, obwohl sie Eigentum der Bürger*innen sind und mit deren Geld gebaut wurden.
Zukunft
Vor das neue Parkhaus am Dom wird M. Bender/Firma Weimer zwei „Torhäuser“ bauen. Die Goethestraße 7 ist für Wetzlar eine Top-Baulage und sicher kein billiges Grundstück (mit Stellplätzen im neuen Parkhaus?). Es wurde unseres Wissens nie offen zum Verkauf angeboten. Ähnlich verlief es mit dem Liebfrauenberg und der Gewandsgasse 9, die ebenfalls M. Bender „still“ überlassen wurde und bald von ihm bebaut wird.
Die These „Dem Investor ist es egal, ob das Parkhaus gebaut wird oder nicht. Er baut die von ihm benötigten Stellplätze unterirdisch.“ ist irreführend und falsch!
Frau Wünschmann erklärt das Parkhaus mit den Worten:
„Um das alles realisieren zu können, …“
Das Parkhaus ist Voraussetzung für die Planungen des Investors!
Update
Antwort von G. Pohl (SPD Stadtverordneter) auf Facebook, 14.07. 2021
„Der Investor benötigt nach meinem Kenntnisstand für sein Vorhaben Domhöfe dieses Parkhaus nicht. Er kann seine Stellplätze dort nachweisen. Vielmehr ist es die Stadt, die den öffentlichen Parkraum benötigt, nämlich zum Ausgleich der wegfallenden Plätze im Stadthaus, auf dem Domplatz usw. Für spezielle Wünsche der Stadt (Kino oder Saal oder Viseum oder…), die der Investor umsetzen wird, muss dann aber auch die Stadt die Stellplatzfrage beantworten.“
Heißt das, die Stadt, bzw. die Bürger*innen finanzieren die Stellplätze des Privateigentümers? Was müssen das für Verträge sein?