Presseerklärung
29. Juni 2018
PRO ASYL zu den Ergebnissen des EU-Gipfels in Brüssel
In einer ersten Reaktion kritisiert PRO ASYL die Ergebnisse des EU-Gipfels scharf. »Das ist der Gipfel der Inhumanität. Gefolterte und Verfolgte einfach so in Europa wegzusperren ist inhuman. Flucht ist kein Verbrechen. Die Staats- und Regierungschefs lassen jegliches Mitgefühl mit Verfolgten vermissen«, sagte Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. »Innerhalb und außerhalb der EU entstehen nun Lager der Hoffnungslosigkeit«.
Die weitere Stärkung der libyschen Küstenwache und den Rücktransport aus Seenot Geretteter nach Nordafrika bezeichnete Burkhardt als »Anschlag auf das Recht auf Asyl und die Europäische Menschenrechtskonvention. Anstatt sich an europäisches Recht zu halten, schafft die EU Zonen der Rechtlosigkeit. Der Zugang zum Recht auf Asyl und die Prüfung der Fluchtgründe in einem rechtsstaatlichen Verfahren sollen damit verhindert werden«.
Die Auslieferung Schutzsuchender an die libysche Küstenwache, um sie sodann nach Nordafrika zurückzubringen, ist weder mit Artikel 3 EMRK noch mit dem Schutz vor Kollektivausweisung (Artikel 4 des 4. Prot. zur EMRK) vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 2012 in einem Grundsatzurteil (Case of Hirsi Jamaa and Others v. Italy) entschieden.
Nicht nur, dass die sogenannte Küstenwache sich aus Milizen rekrutiert und selbst Kontakte zu Schleppernetzwerken pflegt; dass sie tausende Menschen nach Libyen zurückschleppt, welche dort unter absolut menschenunwürdigen Bedingungen inhaftiert, misshandelt und teilweise sogar versklavt werden: Berichte von zivilen Seenotrettungsorganisationen zeigen auch, dass die »Küstenwache« Rettungsoperationen der NGOs verhindert, sie mit Waffengewalt in internationalen Gewässern bedroht und sogar durch riskante Manöver für Todesfälle bei Rettungsaktionen verantwortlich ist.