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Gesetzentwurf erklärt Serbien, Mazedonien und Bosnien zu sicheren Herkunftsstaaten

Gesetzentwurf erklärt Serbien, Mazedonien und Bosnien zu sicheren Herkunftsstaaten

PRO ASYL kritisiert: Entwurf unterschreitet jeden gesetzgeberischen Standard

Ziel der Regierungskoalition: Roma von fairen Asylverfahren ausschließen

 

Das Bundesinnenministerium hat den Referentenentwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden sollen. Das Vorhaben ist Bestandteil der Koalitionsvereinbarung.

 

„Der Entwurf ist ein Machwerk, das jeden gesetzgeberischen Standard unterläuft“, so Marei Pelzer, Rechtspolitische Referentin von PRO ASYL. „Der Entwurf zeigt, dass die Regierungskoalition alles daran setzt, schutzsuchenden Roma eine faire Prüfung ihrer Asylanträge zu verweigern“.

 

So zitiert der Entwurf Statistiken über Schutz- und Anerkennungsquoten äußerst selektiv. Um Behaupten zu können, dass Verfolgung in den drei Staaten des Westbalkans nicht stattfinde, wird ausgeblendet, dass in einer Reihe von Staaten Asylsuchende aus Westbalkanstaaten, unter ihnen viele Roma, durchaus als schutzbedürftig anerkannt wurden – etwa in Belgien oder in der Schweiz im ersten Halbjahr 2013 in der Größenordnung von zehn Prozent. Entsprechende Zahlen gehen aus einem Papier des europäischen Asylunterstützungsbüros (EASO) hervor.

 

In Deutschland sind die Anerkennungsquoten der Schutzsuchenden aus den drei Staaten nahe Null abgesackt. Dies spiegelt jedoch nicht die Realität in den Herkunftsstaaten wieder, sondern ist Resultat einer politischen Manipulation. Der ehemaligen Bundesinnenminister Friedrich hatte ausgegeben, es gebe keine Verfolgung in diesen Staaten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat die Betroffenen daraufhin Asylschnellverfahren unterzogen, bei denen das Ergebnis von vornherein festzustehen schien.

 

Mit der Situation der Roma in den drei Staaten, mit ihrer extremen und in vielen Fällen existenzgefährdenden Ausgrenzung und Ausschluss von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten setzt sich der Entwurf in seiner Begründung nicht auseinander.

 

Sämtliche Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht für die Einstufung von Herkunftsländern von Asylsuchenden als sicher macht, ignoriert der Entwurf. Danach hätte geprüft werden müssen, ob es aufgrund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse in den drei Staaten gewährleistet erscheint, „dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche und erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet.“ Über die Karlsruher Vorgaben hinaus hätte im Gesetzentwurf dargestellt werden müssen, woraus sich ergibt, dass in den besagten Ländern auch keine Verfolgung im Sinne des EU-Rechts, insbesondere der sog. Qualifikationsrichtlinie, droht.

 

Nichts von alledem leistet der Gesetzentwurf. Auf ernsthafte Erwägungen zur Menschenrechtslage in den Herkunftsstaaten wird komplett verzichtet. Die Begründungstexte umfassen im Falle Bosniens eine Seite, im Falle Mazedoniens und Serbiens jeweils eine halbe Seite. Die dürftigen Aussagen sind ausschließlich den Lageberichten des Auswärtigen Amtes entnommen. Berichte von europäischen Menschen-rechtsgremien und Nichtregierungsorganisationen über Menschenrechtsverletzungen wurden konsequent ignoriert.
à PRO ASYL-Stellungnahme zum Referentenentwurf „eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes“

 

à Broschüre von Dr. Karin Waringo „Serbien – ein sicherer Herkunftsstaat?

Barrierefreie Route vom Forum bis zur Altstadt

Baudezernat

 

Barrierefreie Route vom Forum bis zur Altstadt

 

 

: Foto: v. r. Bürgermeister Manfred Wagner, Bärbel Keiner, Vorsitzende des Behindertenbeirates, Baudezernent Harald Semler und die Mitarbeiter des Tiefbauamtes Ulrich Erbe und Rolf Baumann begutachten den Straßenübergang für Behinderte und Blinde.
Foto: v. r. Bürgermeister Manfred Wagner, Bärbel Keiner, Vorsitzende des Behindertenbeirates, Baudezernent Harald Semler und die Mitarbeiter des Tiefbauamtes Ulrich Erbe und Rolf Baumann begutachten den Straßenübergang für Behinderte und Blinde.

(–) Der Ausbau einer barrierefreien Fußgänger-Route für Geh- und Sehbehinderte vom Forum bis zur Altstadt macht Fortschritte. Mit dem Fahrbahnübergang an der Seibertstraße/ Kreuzung Sophienstraße wurde jetzt der erste Bauabschnitt zwischen Moritz-Hensoldt-Straße und Brettschneiderstraße beendet. Bürgermeister Manfred Wagner (SPD), Baudezernent Harald Semler (FW) und die Vorsitzende des Behindertenbeirates der Stadt Wetzlar, Bärbel Keiner, begrüßten den Ausbau als wichtigen Schritt zur Teilhabe Behinderter. Damit sein ein weiterer Baustein auf dem Weg zu einer kompletten barrierefreien Wegeführung von Bahnhof zur Altstadt erreicht. Das Vorhaben sei von der „Arbeitsgruppe Bauvorhaben“ des Behindertenbeirates vorgeschlagen und begleitet worden. Über die Bahnhofstraße, Eduard-Kaiser-Straße, Waldschmidtstraße, Brettschneiderstraße bzw. Sophien- und Seibertstraße soll die Route ohne Hindernisse in Richtung Altstadt führen, so das Ziel. Dabei werden bei allen Straßenübergängen die Bordsteine abgesenkt, für Sehbehinderte wird ein sogenanntes „taktiles Bodenleitsystem“ mit Rillenplatten und Noppenpflaster eingebaut. Dieses ermöglicht die Orientierung per Blindenstock oder durch Fußkontakt durch die Schuhsohle. Im Rahmen der Sanierung des Bannviertels wird in diesem Jahr auch der barrierefreie Ausbau der Eduard-Kaiser-Straße erfolgen. Insgesamt werden hier 100.000 € zielgerichtet eingesetzt, um die Situation für behinderte Menschen zu verbessern.“

Damit sich behinderte Besucher bereits am Bahnhof über die barrierefreien Wege informieren können, soll dort eine ertastbare Informationstafel installiert werden. Dort hätten Sehbehinderte und Blinde die Möglichkeit, sich die Route in die Wetzlarer Altstadt einzuprägen.

 

„Girls’ Day“

Jugendbildungswerk & Frauenbüro

Am 27. März ist „Girls’ Day“

(–) Am Donnerstag, 27. März, ist wieder „Girls’Day-Zeit“. An diesem Tag haben Mädchen die Möglichkeit, Berufe in Technik, IT, Handwerk und Naturwissenschaften kennenzulernen. Ziel ist es, das Interesse der Mädchen zu wecken und langfristig den Beschäftigungsanteil von Frauen in diesen Bereichen anzuheben. Viele Firmen und Unternehmen bereiten sich vor, Mädchen technische Berufe nahezubringen, wie z.B. mit Themen wie „Wie kommen Chips in die Dose“ oder „Mit Strom zum smarten Lifestyle“.
Auch die Stadtverwaltung Wetzlar ist dabei. In folgenden Gruppen sind noch Plätze frei: 1. Wo brennt es denn? – Ein Tag bei der Feuerwehr, 2. Vorhang auf – wir erstellen eine Computershow, 3. Hospitation bei einer Frau in Führungsposition, 4. Mit dem Förster unterwegs, 5. Es grünt so grün – ein Tag als Gärtnerin. Anmeldungen werden beim Jugendbildungswerk der Stadt Wetzlar, Tel.: 06441/995171, E-Mail: jbw@wetzlar.de angenommen.
Die Beschreibung aller Angebote kann auf der Internetseite www.girls-day.de oder unter „Girls’ Day 2014 App“ eingesehen werden. Dort können interessierte Unternehmen auch ihre Angebote einstellen. Fragen zum Girls’ Day beantwortet die Mädchenwerkstatt beim Internationalen Bund unter Tel. 06441-946363.

Jugendpreis der Stadt Wetzlar

Jugendpreis der Stadt Wetzlar ausgeschrieben

(–) Die Stadt Wetzlar schreibt den „Jugendpreis Minneburg“ 2014 aus. Bewerben können sich Vereine, Gruppen, Projekte, Initiativen oder Einzelpersonen bis zum Alter von 27 Jahren, sofern sie in Wetzlar tätig sind und im sozialen Bereich, im Umweltbereich sowie auf kulturellem Sektor oder im Jugendbildungsbereich besonders aktiv sind. Der Preis ist mit 1.500 Euro dotiert und wird für Aktivitäten des Jahres 2013 verliehen. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Preisträger vorzuschlagen. Die Bewerbungsfrist endet am 31. März.
Seit der ersten Verleihung des Preises im Jahr 1982 gehörten Theatergruppen, Jugendgruppen, Vereine, Schulklassen, Chöre, Bands, Projekte und AGs zu den Preisträgern. Die Bewerbungen spiegelten die Vielfalt der Angebote für Kinder und Jugendliche aus dem Bereich der Stadt Wetzlar wieder.
Weitere Auskunft erteilt die städtische Jugendförderung: Herr Arnold, Tel.:06441/99-5160, E-Mail: reiner.arnold@wetzlar.de. Bewerbungen sind zu richten an: Magistrat der Stadt Wetzlar, Jugendamt, Ernst-Leitz Straße 30, 35578 Wetzlar

Stichtagunabhängige Bleiberechtsregelung

Stichtagunabhängige Bleiberechtsregelung – Hessen geht mit Vorgriffsregelung den richtigen Weg

Innenminister Peter Beuth:

Geplante Regelungen im Bund honorieren Integrationsleistungen

„Gut integrierten Jugendlichen und Erwachsenen in Deutschland einen dauerhaften Aufenthalt zu ermöglichen, das ist der richtige Weg. Diesen möchte die neue, CDU-geführte Bundesregierung umsetzen. Aus hessischer Sicht unterstützen wir das. Damit niemand durch Regelungslücken im gesetzlichen Übergangszeitraum fällt, werden wir eine Vorgriffsregelung schaffen, um den in Hessen lebenden Betroffenen bis zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes Sicherheit zu geben“, so Innenminister Peter Beuth.

Die Bundesregierung möchte in Umsetzung des Koalitionsvertrages ein stichtagunabhängiges Bleiberecht für gut integrierte, straffrei gebliebene und lange in Deutschland lebende Ausländer schaffen.  Bis diese Regelung in Kraft tritt, werden wir die Ausländerbehörden anweisen, auf aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei den betroffenen Personengruppen zu verzichten.

Vor Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen sollen die Ausländerbehörden prüfen, ob ausreisepflichtige Personen unter Zugrundelegung durch die im Bundesrats-Beschluss 505/12 näher beschriebenen Voraussetzungen voraussichtlich begünstigt sind. Im Ermessenswege erhalten die Betroffenen dann eine Duldung. Damit wird verhindert, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor die begünstigende Bundesregelung in Kraft tritt.

„Gut integrierte, lange in der Bundesrepublik lebende Jugendliche und Heranwachsende sowie deren Eltern und sogenannte nachhaltige integrierte Erwachsene erhalten damit erstmals stichtagsunabhängig einen Zugang zu einer Bleiberechtsregelung. Integrationsleistungen, das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik, die Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes, schulische und universitäre Bildung sowie mündliche Deutschkenntnisse werden damit richtigerweise anerkannt“, unterstrich Beuth.

Der Innenminister machte aber auch deutlich, dass die neuen geplanten Regelungen zum Aufenthaltsrecht und damit auch das für Hessen vorgesehene Vorgriffsrecht weiterhin Ausschlussgründe beinhalten. „Falsche Angaben über Identität oder Staatsangehörigkeit, Verbindungen zu extremistischen und terroristischen Organisationen oder massive Straftaten führen auch weiterhin dazu, dass eine Aufenthaltsgenehmigung nicht erteilt werden kann“, sagte Innenminister Beuth.

Hintergrund

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode wurde folgendes vereinbart:
„Um lange in Deutschland lebenden geduldeten Menschen, die sich in die hiesigen Lebensverhältnisse nachhaltig integriert haben, eine Perspektive zu eröffnen, wollen wir eine neue alters- und stichtagsunabhängige Regelung in das Aufenthaltsgesetz einfügen. Grundlage soll Bundesratsdrucksache 505/12 (B) vom 22. März 2013 sein. Grundsätzlich setzt die Erteilung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis die überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts voraus. Zudem werden die Anforderungen an die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a AufenthG) vereinfacht, um der besonderen Integrationsfähigkeit dieser speziellen Gruppe Rechnung zu tragen.“

Blattgold statt Sandalen

Blattgold statt Sandalen

Der Streit um Tebartz-van Elst artet zum Glaubenskrieg um die Vorgängerbischöfe aus

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Nicht nur im Bistum Limburg, auch in Rom ist die Diskussion um Tebartz-van Elst neu aufgebrochen. In und um Limburg entfalten schlichtere Gemüter einen Shitstorm mit dessen unappetitlichem Vokabular; die Angegriffenen versuchen, dies nicht ernst zu nehmen. Reaktionäre mit intellektuellem Anspruch organisierten dagegen ein aufwendiges Manifest (una.sancta.catholica – Laien für Bischof und Kirche von Limburg), das im Aufruf kulminiert: „Wir bleiben sehr gerne römisch-katholisch mit Bischof F.P. Tebartz-van Elst! Wir wollen unseren Bischof zurück!“ Dieses Manifest vergleicht den gescheiterten Bischof mit dem ägyptischen Glaubenskämpfer Athanasius (4. Jh.), der im Glaubenskampf um den Christusglauben mit harten Bandagen kämpfte, schon mal die Getreideversorgung nach Alexandria stoppte und zeitweise in Trier ein komfortables Exil genoss. Es träumt ferner vom politischen Romantiker Görres (gest. 1848), der das Wohl der Kirche in der Stärkung der Bischöfe entdeckt. Unterschwellig werden so die schwierigen Zeiten der Limburger Bistumsgründung und die Bischofsverehrung einer romantischen Vergangenheit beschworen. Blattgold statt Sandalen weiterlesen

Die Rechten bitten zum Tanz

Nationaler Sozialismus gibt sich ganz „hip“

am nächsten Samstag versuchen die extremen Rechten mit „deutschem Hip Hop“ junge Menschen in ihren nationalistischen Dunstkreis zu locken. Versprochen werden „beats & Rhymes vom allerfeinsten“ (Zitat!)

In welche Richtung das ganze laufen soll, merkt man erst, wenn man sich die kleine Gästeliste anschaut. Die Rechten bitten zum Tanz weiterlesen