Erschreckend hohes Maß an rassistischer Gewalt 25 Jahre nach Rostock-Lichtenhagen
PRO ASYL fordert Solidarität mit Opfern rechter Gewalt.
Anlässlich des 25 jährigen traurigen Jahrestages des Rostocker Pogroms fordert PRO ASYL ein Bleiberecht für die Opfer rassistischer Gewalt. Ein Bleiberecht ist ein starkes politisches Signal gegen rechte Gewalt. Die Opfer brauchen Schutz und Sicherheit. Sie werden in die Lage versetzt, in Strafverfahren gegen die Täter mitzuwirken.
Im ersten Halbjahr 2017 gab es laut Bundeskriminalamt 153 Delikte gegen Asylunterkünfte und 787 Delikte direkt gegen Asylsuchende/Flüchtlinge außerhalb ihrer Unterkünfte. Das sind über 5 rechts motivierte Straftaten gegen Flüchtlinge oder deren Unterkünfte pro Tag!
Parallel dazu hat sich der gesellschaftliche Diskurs merklich geändert. Im Internet werden Hassbotschaften und Gewaltaufrufe ungehemmt und weitgehend ungebremst veröffentlicht und weiterverbreitet. Politische Verantwortungsträger haben sich gegen Gewaltanwendung und Internet-Hassattacken klar abgegrenzt. Dem den Taten zugrunde liegenden Denken haben sie aber wenig entgegengesetzt.
Im Gegenteil: Von Verantwortlichen großer Parteien kommen vermehrt öffentliche Aussagen und Konzepte zur Abwehr von Schutzsuchenden, die das Asylrecht und die Menschenrechte beschädigen.
Die demokratischen Parteien sind anfällig für den Druck von rechts geworden und übernehmen Teile der rechtspopulistischen Agenda. Eine Asylrechtsverschärfung nach der anderen, eine härtere Gangart bei Abschiebungen, die zunehmende Abschottung an Europas Außengrenzen – all das suggeriert Bürger*innen, Rechtspopulisten hätten nicht Unrecht. Solidarität mit Opfern von rechter Gewalt sieht anders aus.
Gerichtsprozesse gegen Gewalttäter scheitern bisweilen daran, dass Opfer und Zeugen nicht aussagen können, weil sie abgeschoben wurden. Nur angemessen wäre eine spezifische Regelung, die Opfern rassistischer Gewalt ein Bleiberecht gewährt. Um ihre Erfahrungen angemessen verarbeiten zu können, sind sie erfahrungsgemäß auch psychisch auf aufenthaltsrechtliche Sicherheit angewiesen. Ein solches Bleiberecht hält überdies den Täter*innen das eindeutige Bekenntnis des Staates gegen Hass und Gewalt entgegen. Es wurde 2017 in einigen wenigen Bundesländern beschlossen – eine bundesweite gesetzliche Regelung steht aus.