Presseerklärung
Amnesty International und PRO ASYL appellieren
an die LandespolitikerInnen von
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN und der LINKEN:
Keine faulen Kompromisse beim Asylrecht!
Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina sind keine sicheren Herkunftsstaaten!
Amnesty International und PRO ASYL appellieren gemeinsam an die LandespolitikerInnen von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN, am 19. September im Bundesrat die Gesetzesinitiative zu verhindern, mit der die große Koalition Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als so genannte „sichere Herkunftsstaaten“ einstufen lassen will.
Im Folgenden dokumentieren wir den Appell im Wortlaut. Für Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestellen von Amnesty International oder PRO ASYL.
KEINE FAULEN KOMPROMISSE BEIM ASYLRECHT –
SERBIEN, MAZEDONIEN UND BOSNIEN-HERZEGOWINA SIND KEINE SICHEREN HERKUNFTSSTAATEN!
An die LandespolitikerInnen von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN:
Die Große Koalition von CDU/CSU und SPD hat im Bundestag ein Gesetz beschlossen, mit dem Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sogenannte sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Angeblich soll den Menschen in diesen Ländern weder Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen.
Im Bundestag haben Grüne und Linke das Gesetz zu Recht abgelehnt:
– Die Menschenrechtssituation in Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina lässt die Einstufung als „sichere Herkunftsstaaten“ nicht zu. Minderheiten und Homosexuelle werden extrem diskriminiert. Roma leben oft in Slums am Rande der Gesellschaft – meist ohne Zugang zu Bildung, medizinischer Versorgung, Wasser oder Elektrizität. Selbst dort sind sie oft von Zwangsräumungen bedroht. Hetze und rassistische Angriffe sind an der Tagesordnung. Die Staaten schützen Menschen nicht vor Übergriffen. TäterInnen werden vielfach nicht strafrechtlich verfolgt.
– Eine unvoreingenommene Prüfung des Einzelfalls ist das Herzstück des Asylrechts. Das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten“ widerspricht dem: Die Anträge werden in der Regel ohne faire Einzelfallprüfung als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt.
– Das Recht auf ein faires Asylverfahren ist nicht verhandelbar. Für notwendige Verbesserungen im Sozialrecht oder beim Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende dürfen keine Kompromisse gemacht werden.
WIR APPELLIEREN AN SIE: SETZEN SIE SICH DAFÜR EIN, DASS IHRE VERTRETER UND VERTRETERINNEN IN DEN LANDESREGIERUNGEN BEI DER ABSTIMMUNG AM 19. SEPTEMBER 2014 IM BUNDESRAT DIE ZUSTIMMUNG ZU DEM GESETZENTWURF VERWEIGERN.