Gesetzentwurf erklärt Serbien, Mazedonien und Bosnien zu sicheren Herkunftsstaaten

Gesetzentwurf erklärt Serbien, Mazedonien und Bosnien zu sicheren Herkunftsstaaten

PRO ASYL kritisiert: Entwurf unterschreitet jeden gesetzgeberischen Standard

Ziel der Regierungskoalition: Roma von fairen Asylverfahren ausschließen

 

Das Bundesinnenministerium hat den Referentenentwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden sollen. Das Vorhaben ist Bestandteil der Koalitionsvereinbarung.

 

„Der Entwurf ist ein Machwerk, das jeden gesetzgeberischen Standard unterläuft“, so Marei Pelzer, Rechtspolitische Referentin von PRO ASYL. „Der Entwurf zeigt, dass die Regierungskoalition alles daran setzt, schutzsuchenden Roma eine faire Prüfung ihrer Asylanträge zu verweigern“.

 

So zitiert der Entwurf Statistiken über Schutz- und Anerkennungsquoten äußerst selektiv. Um Behaupten zu können, dass Verfolgung in den drei Staaten des Westbalkans nicht stattfinde, wird ausgeblendet, dass in einer Reihe von Staaten Asylsuchende aus Westbalkanstaaten, unter ihnen viele Roma, durchaus als schutzbedürftig anerkannt wurden – etwa in Belgien oder in der Schweiz im ersten Halbjahr 2013 in der Größenordnung von zehn Prozent. Entsprechende Zahlen gehen aus einem Papier des europäischen Asylunterstützungsbüros (EASO) hervor.

 

In Deutschland sind die Anerkennungsquoten der Schutzsuchenden aus den drei Staaten nahe Null abgesackt. Dies spiegelt jedoch nicht die Realität in den Herkunftsstaaten wieder, sondern ist Resultat einer politischen Manipulation. Der ehemaligen Bundesinnenminister Friedrich hatte ausgegeben, es gebe keine Verfolgung in diesen Staaten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat die Betroffenen daraufhin Asylschnellverfahren unterzogen, bei denen das Ergebnis von vornherein festzustehen schien.

 

Mit der Situation der Roma in den drei Staaten, mit ihrer extremen und in vielen Fällen existenzgefährdenden Ausgrenzung und Ausschluss von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten setzt sich der Entwurf in seiner Begründung nicht auseinander.

 

Sämtliche Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht für die Einstufung von Herkunftsländern von Asylsuchenden als sicher macht, ignoriert der Entwurf. Danach hätte geprüft werden müssen, ob es aufgrund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse in den drei Staaten gewährleistet erscheint, „dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche und erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet.“ Über die Karlsruher Vorgaben hinaus hätte im Gesetzentwurf dargestellt werden müssen, woraus sich ergibt, dass in den besagten Ländern auch keine Verfolgung im Sinne des EU-Rechts, insbesondere der sog. Qualifikationsrichtlinie, droht.

 

Nichts von alledem leistet der Gesetzentwurf. Auf ernsthafte Erwägungen zur Menschenrechtslage in den Herkunftsstaaten wird komplett verzichtet. Die Begründungstexte umfassen im Falle Bosniens eine Seite, im Falle Mazedoniens und Serbiens jeweils eine halbe Seite. Die dürftigen Aussagen sind ausschließlich den Lageberichten des Auswärtigen Amtes entnommen. Berichte von europäischen Menschen-rechtsgremien und Nichtregierungsorganisationen über Menschenrechtsverletzungen wurden konsequent ignoriert.
à PRO ASYL-Stellungnahme zum Referentenentwurf „eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes“

 

à Broschüre von Dr. Karin Waringo „Serbien – ein sicherer Herkunftsstaat?

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